EU/EFTA Studierende
Praktika
Für ein Praktikum ben?tigen Sie keine Arbeitsbewilligung.
- Die Aufnahme des Praktikums muss dem externe SeiteMigrationsamtcall_made gemeldet werden.
- Bitte laden Sie Ihren Praktikumsvertrag und eine Immatrikulationsbest?tigung hoch.
Erwerbst?tigkeit
Sie ben?tigen eine Arbeitsbewilligung, wenn sie w?hrend dem Semester mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
- Reichen Sie Ihren Arbeitsvertrag und eine Immatrikulationsbest?tigung beim externe SeiteMigrationsamtcall_made ein.
- Das Migrationsamt entscheidet, ob Sie ihre Aufenthaltsbewilligung mit dem Aufenthaltszweck "Ausbildung" beibehalten k?nnen oder, ob diese in eine "Arbeitsbewilligung" umgewandelt werden muss.
Sie ben?tigen keine Arbeitsbewilligung, wenn sie w?hrend dem Semester nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
- W?hrend der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) ist ein Besch?ftigungsgrad bis zu 100% m?glich.
Krankenkasse
Europ?ische Krankenversicherung:
Sobald Sie Einkommen erzielen, ist Ihr Versicherungsschutz nicht mehr gew?hrleistet. Dies gilt auch für obligatorische oder befristete Praktika mit geringem Einkommen.
- Wichtige Informationen finden Sie unter: Arbeiten mit der Europ?ischen Krankenversicherungskarte.
Wechsel Aufenthaltsbewilligung:
Sobald Sie eine Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbst?tigkeit und keinen Studierendenstatus mehr haben, k?nnen Sie die Krankenversicherungspakete für Studierende nicht mehr in Anspruch nehmen.
- Wechseln Sie vor dem Startdatum Ihrer Anstellung zu einer normalen Schweizer Krankenversicherung (KVG).
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gew?hr. Die zugrundeliegenden Regelungen k?nnen sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben ver?ndert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Beh?rden.